Ob die Kaution vollständig zurückkommt, entscheidet sich selten erst in der Abrechnung – sondern bei der Wohnungsübergabe. Mit dieser Checkliste nehmen Sie dem Vermieter die häufigsten Gründe für Abzüge.
Vor dem Auszug
- Mietvertrag lesen. Welche Arbeiten schulden Sie wirklich? Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind oft unwirksam. Wurde Ihnen die Wohnung unrenoviert übergeben und hat der Vermieter dafür keinen angemessenen Ausgleich gewährt, müssen Sie nach der Rechtsprechung nicht renovieren (BGH, Urteil vom 18. März 2015, VIII ZR 185/14).
- Normale Abnutzung ist kein Schaden. Veränderungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch müssen Sie nicht ausgleichen (§ 538 BGB) – etwa leichte Laufspuren im Boden oder verblasste Wandfarbe.
- Echte Schäden beseitigen. Kaputte Fliesen, Brandflecken oder ein gesprungenes Waschbecken gehen über normale Abnutzung hinaus. Eine eigene Reparatur ist oft günstiger als ein Abzug von der Kaution. Haben Sie eine Haftpflichtversicherung, fragen Sie dort nach.
- Eigene Einbauten klären. Was Sie eingebaut haben, müssen Sie in der Regel wieder entfernen – es sei denn, der Vermieter will es übernehmen. Vereinbaren Sie das schriftlich.
- Termin für die Übergabe rechtzeitig mit dem Vermieter abstimmen.
Bei der Übergabe
- Besenrein übergeben. Geschuldet ist in der Regel eine Wohnung ohne groben Schmutz – keine Grundreinigung.
- Übergabeprotokoll gemeinsam ausfüllen. Raum für Raum, mit allen Mängeln, die beide Seiten sehen. Was nicht im Protokoll steht, ist später schwer zu belegen.
- Fotos mit Datum von jedem Raum, auch von Böden, Wänden, Bad und Küche.
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung notieren und fotografieren.
- Alle Schlüssel zurückgeben und die Anzahl im Protokoll quittieren lassen.
- Neue Adresse und IBAN schriftlich mitteilen – am besten direkt im Protokoll.
Nach dem Auszug
- Prüffrist abwarten. Der Vermieter darf meist drei bis sechs Monate prüfen – mehr dazu unter Kaution zurück: Wie lange darf der Vermieter warten?
- Zinsen ausrechnen. Ihnen steht die Kaution samt Zinsen zu. Den Betrag berechnet der Zinsrechner.
- Schriftlich zurückfordern. Mit Frist und Bankverbindung, zum Beispiel mit dem Musterbrief.
- Unterlagen aufheben – Protokoll, Fotos, Schriftverkehr – bis die Kaution vollständig zurück ist.