Ratgeber · Stand
Mietkaution zurückfordern
Kurz gesagt: Nach dem Auszug darf der Vermieter die Kaution in der Regel drei bis sechs Monate prüfen. Danach muss er sie samt Zinsen zurückzahlen oder nachvollziehbar abrechnen, was er einbehält. Fordern Sie die Kaution schriftlich mit Frist zurück – den Brief erstellen Sie unten in zwei Minuten.
Fristen im Überblick
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Prüffrist des Vermieters | meist 3–6 Monate nach Rückgabe der Wohnung | Rechtsprechung, Einzelfall |
| Einbehalt für Nebenkosten | bis zur Abrechnung, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums | § 556 Abs. 3 BGB |
| Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden | verjähren 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung | § 548 BGB |
| Ihr Anspruch auf Rückzahlung | verjährt 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem er fällig wurde | §§ 195, 199 BGB |
Achtung: Mit Forderungen, die erst nach Ablauf der sechs Monate verjährt sind, darf der Vermieter unter Umständen trotzdem noch gegen die Kaution aufrechnen. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Verjährung.
Was der Vermieter einbehalten darf
- offene Mieten oder Nebenkostennachzahlungen
- Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen
- Schönheitsreparaturen, wenn sie wirksam vereinbart und nicht erledigt wurden
- Kosten eines Rechtsstreits aus dem Mietverhältnis
Nicht einbehalten darf er die Kaution für normale Gebrauchsspuren, pauschal „zur Sicherheit“ ohne konkreten Anspruch oder für Forderungen, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben.
So gehen Sie vor
- Übergabeprotokoll beim Auszug gemeinsam unterschreiben und Fotos machen.
- Zinsen berechnen mit dem Zinsrechner.
- Schriftlich zurückfordern mit Frist von zwei Wochen – per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
- Hilfe holen, wenn nichts passiert: Mieterverein, Rechtsberatung oder gerichtliches Mahnverfahren.
Musterbrief: Kaution zurückfordern
Füllen Sie die Felder aus – der Brief entsteht live daneben. Ihre Daten bleiben in Ihrem Browser und werden nirgendwohin gesendet.
Fragen zur Rückzahlung
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Der Vermieter darf prüfen, ob ihm noch Ansprüche zustehen. Gerichte halten meist drei bis sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung für angemessen, je nach Einzelfall auch mehr oder weniger.
Darf der Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung etwas einbehalten?
Ja, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist, darf er einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung zurückhalten – orientiert an den Nachzahlungen der Vorjahre. Den Rest muss er auszahlen. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB). Mehr zum Einbehalt
Wann verjährt mein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution?
Die Wohnung wurde verkauft – wer zahlt die Kaution zurück?
Der neue Eigentümer übernimmt mit dem Kauf die Pflicht zur Rückzahlung (§ 566a BGB). Bekommen Sie die Kaution von ihm nicht, haftet weiterhin der frühere Vermieter. Mehr zum Eigentümerwechsel
Kann ich mit der Kaution die letzten Mieten verrechnen?
Nein, das sollten Sie nicht tun. Die Kaution sichert alle Ansprüche des Vermieters, auch nach dem Auszug. Wer die letzten Mieten einbehält („abwohnen“), riskiert eine fristlose Kündigung und Verzugszinsen.