Wird eine vermietete Wohnung verkauft, läuft der Mietvertrag einfach weiter – der Käufer wird Ihr neuer Vermieter. Was dabei mit der Kaution passiert, regelt ein eigener Paragraf.
Was § 566a BGB regelt
Nach § 566a BGB tritt der Erwerber der Wohnung in die Rechte und Pflichten aus der Mietsicherheit ein. Für Sie bedeutet das:
- Der neue Eigentümer zahlt zurück. Bei Mietende ist er verpflichtet, die Kaution samt Zinsen auszuzahlen.
- Auch ohne Übergabe der Kaution. Ob der Verkäufer ihm das Geld überwiesen hat, spielt für Ihren Anspruch keine Rolle. Das ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer.
- Der alte Vermieter haftet weiter. Können Sie die Kaution vom neuen Eigentümer nicht erlangen – etwa weil er zahlungsunfähig ist –, bleibt der frühere Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet.
Was Sie beim Eigentümerwechsel tun sollten
- Zahlungsnachweis sichern. Heben Sie den Beleg über die Kautionszahlung gut auf, etwa Kontoauszug oder Quittung.
- Nach dem Kautionskonto fragen. Bitten Sie den neuen Eigentümer um eine Bestätigung, dass die Kaution übernommen wurde und wo sie angelegt ist.
- Neue Kontaktdaten notieren. Name und Anschrift des neuen Eigentümers brauchen Sie später für die Rückforderung.
Wenn der neue Eigentümer nicht zahlt
Fordern Sie die Kaution nach dem Auszug zuerst vom neuen Eigentümer zurück – mit Frist und schriftlich, zum Beispiel mit dem Musterbrief. Zahlt er nicht und lässt sich das Geld bei ihm nicht durchsetzen, wenden Sie sich an den früheren Vermieter. Das weitere Vorgehen bis zum Mahnbescheid beschreibt der Beitrag Mietkaution nicht zurückgezahlt.
Bewahren Sie die gesamte Korrespondenz auf. Wenn Sie den früheren Vermieter in Anspruch nehmen, müssen Sie zeigen können, dass Sie es beim neuen Eigentümer erfolglos versucht haben.
Die Zinsen gehen nicht verloren
Die Pflicht, die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen und verzinst anzulegen, gilt auch für den neuen Eigentümer. Ihr Anspruch umfasst die Zinsen über die gesamte Mietzeit – vor und nach dem Verkauf. Wie viel zusammengekommen ist, berechnet der Zinsrechner mit den Bundesbank-Zinssätzen.