Drei Kaltmieten auf einen Schlag – dazu Umzug, Möbel und oft noch die alte Kaution, die erst Monate später zurückkommt. Die Mietkautionsbürgschaft, häufig auch Kautionsversicherung genannt, verspricht Abhilfe: Statt Geld zu hinterlegen, legen Sie dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde vor.
So funktioniert die Bürgschaft
Ein Versicherer oder eine Bank verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, bis zur Höhe der Kaution für Ihre Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis einzustehen. Sie zahlen dafür eine jährliche Gebühr.
Wichtig: Die Bürgschaft ist keine Versicherung gegen Schäden. Muss der Anbieter an den Vermieter zahlen, holt er sich den Betrag von Ihnen zurück. Sie haften also wie bei einer Barkaution – nur dass Sie das Geld nicht vorab hinterlegen.
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?
Die Gebühr hängt vom Anbieter ab und liegt nach Anbieterangaben meist zwischen 3,5 und 6 Prozent der Kautionssumme pro Jahr, teils mit einem Mindestbeitrag. Die Kosten laufen, solange die Bürgschaft besteht.
| Mietdauer | Kosten bei 2.400 € Kaution und 5 % pro Jahr |
|---|---|
| 1 Jahr | 120 € |
| 3 Jahre | 360 € |
| 5 Jahre | 600 € |
| 10 Jahre | 1.200 € |
Zum Vergleich: Eine Barkaution kostet Sie nichts, im Gegenteil – sie wird verzinst, und Sie bekommen sie samt Zinsen zurück. Wie viel Zinsen das sind, zeigt der Zinsrechner.
Die Prozentsätze sind Anbieterangaben und keine unabhängige Marktübersicht. Vergleichen Sie vor dem Abschluss mehrere Angebote und achten Sie auf Abschluss- oder Verwaltungsgebühren.
Wann lohnt sich die Bürgschaft?
Eher sinnvoll:
- als Überbrückung, wenn Sie gerade umziehen und die alte Kaution noch nicht zurückhaben,
- bei einer kurzen, absehbaren Mietdauer,
- wenn Sie das Geld sonst teuer finanzieren müssten.
Eher nicht sinnvoll:
- bei langen Mietverhältnissen – die Gebühren übersteigen dann schnell die Kaution,
- wenn Sie das Geld ohnehin auf dem Sparkonto liegen haben.
Ein guter Kompromiss: Bürgschaft nur für die Übergangszeit nutzen und später durch eine Barkaution ersetzen – sofern der Vermieter zustimmt.
Worauf Sie achten sollten
- Höchstgrenze gilt auch hier. Auch eine Bürgschaft darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 Abs. 1 BGB), zusammen mit einer Barkaution ebenfalls nicht.
- Ende der Bürgschaft klären. Fragen Sie, wie die Bürgschaft nach dem Auszug endet – meist erst, wenn der Vermieter die Urkunde zurückgibt oder den Anbieter aus der Haftung entlässt. Bis dahin können Gebühren anfallen.
- Wo eine Barkaution liegt, lesen Sie im Beitrag Mietkautionskonto.