Wer eine Barkaution zahlt, überweist sie nicht einfach auf das Girokonto des Vermieters. Das Gesetz verlangt, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einer Bank angelegt wird (§ 551 Abs. 3 BGB). Dafür gibt es das Mietkautionskonto.

Die zwei üblichen Modelle

Treuhandkonto Verpfändetes Sparkonto
Kontoinhaber Vermieter, ausgewiesen als Treuhandkonto für den Mieter Mieter
Wer eröffnet Vermieter Mieter
Freistellungsauftrag möglich Nein Ja
Zugriff des Vermieters über das Treuhandkonto über die Verpfändung

Beim Treuhandkonto läuft das Konto auf den Vermieter, ist aber erkennbar als Kautionskonto für Sie geführt. Beim verpfändeten Sparkonto eröffnen Sie das Konto selbst und verpfänden das Guthaben an den Vermieter. Er kann es dann nicht ohne weiteres abheben, Sie aber auch nicht.

Warum die Trennung so wichtig ist

Die getrennte Anlage schützt Ihr Geld. Ist die Kaution ordnungsgemäß auf einem eigenen Konto angelegt, gehört sie nicht zum Vermögen des Vermieters – auch dann nicht, wenn er zahlungsunfähig wird. Liegt die Kaution dagegen auf seinem privaten Konto, kann sie im Ernstfall verloren sein.

Wird die Wohnung verkauft, bleibt die Kaution bestehen: Der neue Eigentümer übernimmt die Pflicht zur Rückzahlung (siehe Wohnung verkauft: Wer zahlt die Mietkaution zurück?).

Zinsen und Steuern

Das Konto muss mindestens zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst werden. Die Zinsen gehören Ihnen und erhöhen die Kaution. Wie viel über die Jahre zusammenkommt, berechnet der Zinsrechner.

Bei den Steuern macht das Modell einen Unterschied:

  • Treuhandkonto: Sie können keinen Freistellungsauftrag erteilen. Die Bank behält deshalb Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ein. Mit der Steuerbescheinigung holen Sie das Geld über die Steuererklärung zurück.
  • Sparkonto auf Ihren Namen: Sie erteilen einen Freistellungsauftrag, die Zinsen bleiben bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei.

Mehr dazu im Abschnitt Steuern auf Kautionszinsen.

So gehen Sie vor

  1. Im Mietvertrag nachsehen, welche Form der Sicherheit vereinbart ist.
  2. Modell klären. Fragen Sie, ob Sie das Konto selbst eröffnen und verpfänden dürfen – für Sie ist das wegen des Freistellungsauftrags meist günstiger.
  3. Bank wählen, wenn Sie das Konto selbst eröffnen. Welche Banken und Sparkassen in Ihrer Nähe ein Mietkautionskonto anbieten, zeigt die Bankensuche nach Ort oder PLZ auf mietkautionskonto.info. Achten Sie auf Kontoführungsgebühren, denn sie mindern die Zinsen.
  4. Nachweis aufbewahren. Heben Sie Überweisungsbeleg und Bankbestätigung bis zum Ende des Mietverhältnisses auf.
  5. Kaution in Raten zahlen, wenn Ihnen das hilft: Bei einer Geldkaution haben Sie Anspruch auf drei gleiche Monatsraten (mehr unter Höhe der Mietkaution).