Statt Geld auf ein Kautionskonto zu überweisen, können Sie dem Vermieter – wenn er einverstanden ist – eine Bankbürgschaft vorlegen. Banken nennen das auch Mietaval.
So funktioniert die Bankbürgschaft
Ihre Bank verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, bis zu einem festen Betrag für Ihre Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis einzustehen. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde. Zahlt die Bank an ihn, holt sie sich den Betrag von Ihnen zurück.
Für die Bürgschaft verlangt die Bank eine jährliche Gebühr, die Avalprovision. Vorher prüft sie Ihre Bonität; je nach Bank kann sie auch eine Sicherheit verlangen.
Kosten im Überblick
Die Avalprovision ist Verhandlungssache und hängt von Bank, Betrag und Bonität ab. Ratgeber nennen Spannen von etwa 1 bis 5 Prozent der Bürgschaftssumme pro Jahr.
| Bürgschaftssumme | 1 % pro Jahr | 3 % pro Jahr | 5 % pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 15 € | 45 € | 75 € |
| 2.400 € | 24 € | 72 € | 120 € |
| 3.000 € | 30 € | 90 € | 150 € |
Dazu kommt ein indirekter Nachteil: Auf eine Bürgschaft gibt es keine Kautionszinsen. Bei einer Barkaution bekommen Sie dagegen Kaution plus Zinsen zurück – wie viel, zeigt der Zinsrechner.
Barkaution, Bankbürgschaft und Mietkautionsbürgschaft im Vergleich
| Barkaution | Bankbürgschaft | Mietkautionsbürgschaft | |
|---|---|---|---|
| Geld gebunden | Ja | Nein | Nein |
| Zinsen für Sie | Ja | Nein | Nein |
| Laufende Kosten | Keine | Avalprovision der Bank | Jahresgebühr des Anbieters |
| Bonitätsprüfung | Nein | Ja | in der Regel ja |
| Anbieter | – | Ihre Hausbank | Versicherer oder Spezialanbieter |
Die Mietkautionsbürgschaft von Versicherern funktioniert ähnlich, kommt aber ohne Hausbank aus. Kosten und Haken stehen im Beitrag Mietkautionsbürgschaft.
Darauf sollten Sie achten
- Zustimmung des Vermieters: Ist im Mietvertrag eine Barkaution vereinbart, muss der Vermieter einer Bürgschaft zustimmen.
- Höchstgrenze: Auch die Bürgschaft darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen, zusammen mit einer Barkaution ebenfalls nicht (§ 551 BGB einfach erklärt).
- Art der Bürgschaft: Bei einer Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ zahlt die Bank sofort, wenn der Vermieter etwas verlangt. Streit um die Berechtigung führen Sie danach selbst.
- Rückgabe der Urkunde: Die Bürgschaft endet in der Regel erst, wenn der Vermieter die Urkunde zurückgibt. Fordern Sie sie nach dem Auszug aktiv zurück, damit keine weiteren Gebühren anfallen.