Schlüssel gegen Bargeld – so wird die Kaution bei vielen Wohnungsübergaben bezahlt. Das ist erlaubt. Zum Problem wird es erst Jahre später, wenn der Vermieter beim Auszug behauptet, nie eine Kaution erhalten zu haben. Dann kommt es auf Ihren Nachweis an.
Ihr Recht auf eine Quittung
Wer eine Zahlung annimmt, muss auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis ausstellen (§ 368 BGB). Sie dürfen das Geld also Zug um Zug gegen eine Quittung übergeben. Zahlen Sie die Kaution in drei Raten, lassen Sie sich jede Rate einzeln quittieren.
Eine Quittung sollte enthalten:
- Betrag und Datum der Zahlung
- den Zweck: Mietkaution, bei Ratenzahlung mit Nummer der Rate
- die Wohnung mit Adresse und Lage
- Name und Unterschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung
Mustertext: Hiermit bestätige ich, [Name des Vermieters], von [Name des Mieters] am [Datum] [Betrag] € in bar als Mietkaution (Rate [1] von [3]) für die Wohnung [Adresse, Lage] erhalten zu haben. [Ort, Datum, Unterschrift]
Warum der Nachweis so wichtig ist
Fordern Sie die Kaution nach dem Auszug zurück, müssen Sie beweisen, dass Sie sie gezahlt haben. Der Mietvertrag allein reicht dafür meist nicht – er zeigt nur, dass eine Kaution vereinbart war, nicht, dass sie geflossen ist.
Keine Quittung? Diese Nachweise helfen
| Nachweis | Wie viel er bringt |
|---|---|
| Vermerk im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll („Kaution erhalten“) | stark – wirkt wie eine Quittung |
| Bestätigung des Kautionskontos oder Sparbuch auf Ihren Namen | stark – zeigt, dass das Geld angelegt wurde |
| E-Mail oder Nachricht des Vermieters, die den Empfang erwähnt | stark |
| Zeugen, die bei der Übergabe dabei waren | gut |
| Barabhebung kurz vor der Übergabe | schwach – nur ein Indiz, zusammen mit anderem hilfreich |
Haben Sie nichts davon, bitten Sie den Vermieter jetzt schriftlich um eine Bestätigung über den Erhalt der Kaution und um einen Nachweis, wie sie angelegt ist. Den Nachweis über die Anlage darf er Ihnen nicht verweigern. Seine Antwort – auch per E-Mail – kann später entscheidend sein.
Auch Bargeld muss angelegt werden
Für eine bar gezahlte Kaution gelten dieselben Regeln wie für eine Überweisung: Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank anlegen, und die Zinsen stehen Ihnen zu. In der Schublade darf das Geld nicht liegen. Die Pflichten im Einzelnen stehen in Mietkaution anlegen: Pflichten für Vermieter.
Besser: überweisen oder selbst ein Kautionskonto eröffnen
- Überweisen statt bar zahlen: Der Kontoauszug ist ein sicherer Beleg. Als Verwendungszweck eignet sich zum Beispiel „Mietkaution [Adresse], Rate 1 von 3“.
- Kautionskonto auf Ihren Namen: Sie eröffnen ein Sparkonto und verpfänden es an den Vermieter. Dann ist die Einzahlung jederzeit nachweisbar. Wie das funktioniert, erklärt Mietkautionskonto.
- Belege bis nach der Rückzahlung aufheben – auch wenn das viele Jahre sind.
Zahlt der Vermieter die Kaution nach dem Auszug nicht zurück, hilft Mietkaution nicht zurückgezahlt weiter. Den Brief erstellt der Musterbrief-Generator, die Zinsen berechnet der Zinsrechner.