Sie ziehen aus, ein Nachmieter steht bereit – und die Kaution liegt noch beim Vermieter. Kann der Nachmieter sie einfach übernehmen? Das hängt davon ab, ob er einen neuen Vertrag bekommt oder in Ihren Vertrag eintritt.

Normalfall: neuer Vertrag, neue Kaution

Meist schließt der Vermieter mit dem Nachmieter einen neuen Mietvertrag. Dann gilt:

  • Der Nachmieter zahlt eine eigene Kaution, höchstens drei Nettokaltmieten und auf Wunsch in drei Raten (Höhe der Mietkaution).
  • Ihr Mietverhältnis endet ganz normal. Der Vermieter prüft nach Ihrem Auszug, ob ihm noch etwas zusteht, und zahlt Ihre Kaution samt Zinsen zurück.
  • Der Nachmieter hat keinen Anspruch darauf, Ihre Kaution zu übernehmen. Der Vermieter muss sich auch nicht darauf einlassen.

Wie lange die Rückzahlung dauern darf, steht in Kaution zurück: Wie lange darf der Vermieter warten?

Sonderfall: Der Nachmieter übernimmt Ihren Vertrag

Manchmal tritt der Nachmieter in den bestehenden Mietvertrag ein. Dafür müssen Vermieter, Vormieter und Nachmieter zustimmen. In diesem Fall kann die Kaution auf dem Konto bleiben. Was mit ihr geschieht, sollte die Vereinbarung ausdrücklich regeln.

Für Sie als Vormieter heißt das: Den Anspruch auf die Kaution geben Sie an den Nachmieter ab. Ihr Geld bekommen Sie dann nicht vom Vermieter, sondern vom Nachmieter. Lassen Sie sich deshalb zuerst bezahlen und unterschreiben Sie erst danach.

Neuer Vertrag Vertragsübernahme
Kaution des Nachmieters neu an den Vermieter bleibt auf dem Konto
Ihr Geld bekommen Sie vom Vermieter nach der Prüffrist vom Nachmieter, nach Vereinbarung
Haftung für Schäden aus Ihrer Mietzeit wird mit Ihrer Kaution abgerechnet sollte vertraglich geklärt werden
Zustimmung des Vermieters ja, er schließt den neuen Vertrag ja, zwingend

Beispiel: Kaution direkt an den Vormieter

Lena zieht aus. Ihre Kaution beträgt 2.400 €, auf dem Konto liegen inzwischen 2.460 € mit Zinsen. Tom übernimmt mit Zustimmung des Vermieters ihren Mietvertrag.

  1. Lena, Tom und der Vermieter vereinbaren schriftlich, dass die Kaution für Tom bestehen bleibt.
  2. Bei der Übergabe stellen Lena und Tom gemeinsam mit dem Vermieter fest, ob Schäden vorhanden sind.
  3. Tom zahlt Lena 2.460 €, abzüglich eines vereinbarten Betrags für festgestellte Schäden.
  4. Erst dann unterschreibt Lena die Übertragung.

Den Betrag mit Zinsen können Sie mit dem Zinsrechner berechnen.

Darauf sollten Sie achten

  1. Alles schriftlich: Wer zahlt wem wann wie viel, und wer haftet für Schäden aus der Zeit vor dem Wechsel?
  2. Kaution und Ablöse trennen: Zahlt der Nachmieter auch für Möbel oder Einbauten, gehört das in eine eigene Vereinbarung.
  3. Übergabeprotokoll mit dem Vermieter machen, auch wenn der Nachmieter schon bereitsteht. Was Sie beim Auszug sonst beachten sollten, steht in Auszug: So bekommen Sie die Kaution vollständig zurück.
  4. Erst Geld, dann Unterschrift: Unterschreiben Sie keine Übertragung der Kaution, solange Sie das Geld nicht erhalten haben.
  5. Bei Streit beraten lassen, etwa beim Mieterverein.

Zahlt der Vermieter Ihre Kaution nach einem normalen Mieterwechsel nicht zurück, hilft Mietkaution nicht zurückgezahlt Schritt für Schritt weiter. Den Brief dazu erstellt der Musterbrief-Generator.