In einer WG ziehen Menschen ein und aus, der Mietvertrag bleibt. Bei der Kaution führt das oft zu Streit: Wer hat wie viel gezahlt, und wer bekommt das Geld zurück, wenn jemand geht? Entscheidend ist, wie die WG rechtlich aufgebaut ist.

Zwei Modelle: Alle im Vertrag oder Untermiete

Alle im Mietvertrag Hauptmieter mit Untermietern
Wer ist Vermieter? Der Eigentümer Für Untermieter: der Hauptmieter
Wer zahlt die Kaution an wen? Alle zusammen an den Vermieter Untermieter an den Hauptmieter, Hauptmieter an den Vermieter
Höchstbetrag drei Nettokaltmieten der Wohnung drei Monatsmieten des Zimmers, ohne Betriebskosten
Rückzahlung an alle gemeinsam nach Ende des Mietverhältnisses vom Hauptmieter nach Auszug des Untermieters

Alle im Mietvertrag: eine gemeinsame Kaution

Stehen alle Mitbewohner im Mietvertrag, verlangt der Vermieter eine Kaution für die ganze Wohnung – höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB einfach erklärt). Wer intern welchen Anteil zahlt, ist Sache der WG.

Der Anspruch auf Rückzahlung steht allen Mietern gemeinsam zu. Der Vermieter zahlt deshalb nach dem Ende des Mietverhältnisses an alle zusammen aus, etwa auf ein Konto, das alle ihm schriftlich nennen. Einzelne Mitbewohner können nicht ihren Anteil allein einfordern.

Wenn jemand auszieht

Wechselt nur eine Person und läuft der Mietvertrag mit den anderen weiter, bleibt die Kaution in der Regel beim Vermieter. Sie sichert weiterhin den ganzen Vertrag. Der Ausziehende hat dann gegen den Vermieter meist keinen Anspruch auf seinen Anteil.

Üblich ist deshalb diese Lösung: Die neue Person zahlt den Kautionsanteil direkt an die ausziehende Person und übernimmt damit ihren Platz. Halten Sie das schriftlich fest – zusammen mit der Änderung des Mietvertrags, die der Vermieter beim Mieterwechsel meist ohnehin verlangt.

Untermiete: Der Hauptmieter ist Ihr Vermieter

Mieten Sie ein Zimmer vom Hauptmieter, haben Sie mit dem Eigentümer keinen Vertrag. Ihre Kaution zahlen Sie an den Hauptmieter, und für ihn gelten dieselben Regeln wie für jeden Vermieter:

  • Höchstens drei Monatsmieten des Zimmers ohne Betriebskosten.
  • Ratenzahlung in drei gleichen Monatsraten ist möglich.
  • Getrennte, verzinste Anlage, nicht auf dem Girokonto des Hauptmieters. Wie das geht, erklärt Mietkautionskonto.
  • Rückzahlung nach Ihrem Auszug samt Zinsen, nach einer angemessenen Prüffrist (Kaution zurück: Wie lange darf der Vermieter warten?).

Im Studenten- oder Jugendwohnheim muss die Kaution nicht verzinst werden. Die übrigen Regeln gelten auch dort.

Beispiel: Mitbewohnerwechsel in einer Dreier-WG

Anna, Ben und Carla stehen im Mietvertrag. Die Nettokaltmiete beträgt 1.500 €, die Kaution 4.500 €. Jede Person hat 1.500 € gezahlt.

Zeitpunkt Was passiert
Einzug Alle drei zahlen je 1.500 € auf das Kautionskonto.
nach zwei Jahren Anna zieht aus, David übernimmt ihr Zimmer und tritt in den Mietvertrag ein.
bei Annas Auszug David zahlt Anna 1.500 € plus ihren Anteil an den bisherigen Zinsen, abzüglich vereinbarter Abzüge für Schäden in ihrem Zimmer.
Ende des Mietverhältnisses Der Vermieter rechnet ab und zahlt die Kaution an Ben, Carla und David gemeinsam zurück.

Die Zinsen für Annas Anteil können Sie mit dem Zinsrechner bestimmen: Kaution 1.500 €, Einzahlung beim Einzug, Ende am Tag von Annas Auszug.

Tipps für die WG-Vereinbarung

  1. Anteile schriftlich festhalten: Wer hat wann wie viel gezahlt?
  2. Regeln für den Auszug vereinbaren: Wer zahlt den Anteil aus, bis wann, und wie werden Schäden im Zimmer und in Gemeinschaftsräumen verteilt?
  3. Zimmer übergeben wie eine Wohnung: Ein kurzes Protokoll mit Fotos verhindert späteren Streit unter Mitbewohnern.
  4. Nachweis über das Kautionskonto aufbewahren und beim Wechsel an die neue Person weitergeben.
  5. Beraten lassen, wenn es Streit gibt – etwa beim Mieterverein.

Wie Sie die Kaution am Ende vollständig zurückbekommen, steht in Auszug: So bekommen Sie die Kaution vollständig zurück.