Kommt die Kautionsabrechnung mit Abzügen zurück, lohnt sich ein genauer Blick. Nicht alles, was ein Vermieter abzieht, steht ihm auch zu.

Was der Vermieter abziehen darf

  • Offene Mieten oder andere fällige Zahlungen aus dem Mietvertrag.
  • Eine Nebenkostennachzahlung – oder bis zur Abrechnung einen angemessenen Betrag dafür (siehe Kaution wegen Nebenkostenabrechnung einbehalten).
  • Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen und die Sie zu vertreten haben.
  • Schönheitsreparaturen, wenn sie wirksam vereinbart waren und Sie sie nicht durchgeführt haben.

Was nicht abgezogen werden darf

  • Normale Abnutzung. Veränderungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch haben Sie nicht zu vertreten (§ 538 BGB).
  • Eine Grundreinigung. Geschuldet ist in der Regel nur eine besenreine Übergabe.
  • Renovierung ohne wirksame Klausel. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam – mehr dazu in der Auszug-Checkliste.
  • Pauschalen „zur Sicherheit“ ohne konkrete Forderung.
  • Den vollen Neupreis für ältere Dinge. Bei Schäden an älteren Gegenständen muss sich der Vermieter in der Regel einen Abzug „neu für alt“ anrechnen lassen.

Beispiel: eine Abrechnung Position für Position

Position Betrag Prüfung
Kaution 2.400,00 € Stimmt mit dem Zahlungsbeleg überein?
Zinsen 83,19 € Fehlen sie, nachfordern
Nebenkosten 2025 (Nachzahlung) − 120,00 € Abrechnung anfordern und prüfen
Wände streichen − 900,00 € Nur bei wirksamer Klausel – Mietvertrag prüfen
Grundreinigung − 150,00 € In der Regel unzulässig, wenn besenrein übergeben
Brandfleck im Laminat − 180,00 € Möglich – Abzug „neu für alt“ und Beleg verlangen
Auszahlung laut Vermieter 1.133,19 €

Im Beispiel wären mindestens die Grundreinigung und – bei unwirksamer Klausel – auch das Streichen zu Unrecht abgezogen. Das sind über 1.000 € Unterschied.

Fristen, die Ihnen helfen

  • Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB).
  • Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.
  • Wie lange der Vermieter insgesamt prüfen darf, steht im Beitrag Kaution zurück: Wie lange darf der Vermieter warten?

So widersprechen Sie

  1. Schriftlich und konkret: Nennen Sie jede Position, die Sie nicht akzeptieren, mit kurzer Begründung.
  2. Belege anfordern: Rechnungen, Fotos, Betriebskostenabrechnung.
  3. Frist setzen für die Auszahlung des strittigen Betrags samt Zinsen.
  4. Beraten lassen, wenn der Vermieter nicht einlenkt – beim Mieterverein oder anwaltlich. Den weiteren Weg beschreibt Mietkaution nicht zurückgezahlt.